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Aktionsgemeinschaft
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Projektinfo 199 / Indien
Das Leben der 25 jährigen Shaheeda ist unerträglich. Immer wieder
traktieren sie ihre Schwiegereltern mit Mitgiftnachforderungen. Von
ihrem
Mann bekommt sie keinerlei Zuwendung, im Gegenteil zwingt er sie,
seinen Eltern
zu dienen. Wenn sie sich nicht fügt, schlägt er sie und droht mit
Scheidung. Er trinkt häufig und zeigt keine Verantwortung für die
gemeinsame Tochter. Im April 2006 - nach fünf Jahren Ehe, bricht
Shaheeda
zusammen. Sie wendet sich an die WPC, eine Frauen-Schutz-Einrichtung
bei der
Polizei in Hyderabad.
Farhana ist bereits sieben Jahre verheiratet, als sie es endlich
wagt, Hilfe
zu suchen. Auch sie lebt in äußerster Einsamkeit und wird von ihrem
Mann regelmäßig geschlagen. Die Situation eskaliert, als dieser
sie aus dem Haus stößt, um sie von den Kindern zu trennen.
Kalyani
kommt zur Beratungsstelle, nachdem ihr Gatte sie mit Säure bedroht
hat.
Er und seine Eltern wollen ihre Familie zu einem Mitgift-Nachschlag
bewegen.
In allen drei beschriebenen Fällen gelingt es den Beraterinnen, die
beiden
Parteien zusammenzubringen. Die Ehemänner willigen nach dem
Beratungsprozess
ein, ihre Gattinnen nicht mehr zu drangsalieren, Verantwortung zu
übernehmen
und die Schwiegereltern in ihre Schranken zu weisen. Künftig wollen
sie
"mit ihrer Frau eine glückliche Ehe" führen.
Wie kann es sein, dass die Frauen mit dem Mann, der ihnen soviel
antut, zusammenbleiben
wollen? Die Frage ist im indischen Kontext einfach zu beantworten:
Weil es
eine bessere Lösung nicht gibt. Durch die Eheschließung wird die
Frau von ihrer Familie inklusive Mitgift an die Familie des Ehemannes
überreicht,
eine Rückkehr ist nicht vorgesehen. Und auch eine allein lebende
geschiedene
Frau wird in den meisten Teilen der indischen Gesellschaft auch heute
noch
wie eine Ausgestoßene behandelt. Die Aussichten, einen neuen Partner
zu finden, sind entsprechend schlecht.
Auf diesem Hintergrund machen die Sozialarbeiterinnen der Women
Protection
Cell (WPC), die dem Polizeidepartment Lagdikapul/ Hyderabad
angegliedert ist,
ihre Arbeit. Oberstes Ziel der Beratung ist es, die streitenden
Parteien zu
einem funktionierenden Zusammenleben zu bringen. Obwohl polizeinah
gibt die
Einrichtung nur Fälle, die nicht durch Mediation und durch
Rechtsberatung
außergerichtlich gelöst werden können, an die Polizei weiter.
Nur so kann eine große Zahl an Frauen erreicht werden, denn nicht
jede
misshandelte Frau hat den Mut, die Polizei einzuschalten.
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Familienberatung unter dem Dach der Polizei Die Women Protection Cell (WPC) in Hyderabad wird auf Druck von Frauenorganisationen hin schon im Jahr 1986 eingerichtet. Sie soll nicht nur Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen sein, sondern auch Taten gegen Frauen und den Gang von Ermittlungen und Strafverfolgung dokumentieren. Letztendlich soll sie zur Prävention von Gewalt beitragen und dazu auch eng mit zivilgesellschaftlichen Gruppen kooperieren. Während in den WPC-Arbeitsschwerpunkt ‚Trafficking' (Menschenhandel) auf internationalen Druck hin öffentliche Mittel fließen, wird die mit innerindischen Problemen befasste Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt vernachlässigt. Es fehlt an allem, auch an Personal und Räumen. 2004 wird sie jedoch durch den Einsatz von Nichtregierungsorganisationen wiederbelebt, 2005 entstehen sogar drei neue regionale Anlaufstellen, an die vor allem die ASW-Partner SVAS und REDS schon viele Frauen weitergeleitet haben. Die ASW-Partner halten die Arbeit der WPC-Beratungsstellen deshalb für so wichtig, weil damit die Implementierung eines richtungsweisenden indischen Gesetzes von 2006, das Frauen besser vor Gewalt schützen soll ("Protection of Women from domestic Violence Act"), beschleunigt wird. Wie alle guten Gesetze in Indien braucht auch dieses die Zivilgesellschaft: ohne deren Druck würde es nicht umgesetzt. |
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Frauenfeindlich: |
Helfen auch Sie mit, die Familienberatungstellen arbeitsfähig zu halten, damit für verheiratete Frauen in aussichtslosen Situationen eine Zukunft geschaffen wird.
| Kennwort: Frauenfonds Indien Kenn-Nr.: 9090 Bankverbindung: Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt | |
| Bank für Sozialwirtschaft | |
| Kto. 1250700 BLZ 10020500
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IBAN: DE69100205000001250700 BIC/SWIFT: BFSWDE33BER
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