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Projektinfo 199 / Indien

Schutz und Beratung für Frauen
Nichtregierungsorganisationen erwecken Beratungsstellen für Gewaltopfer zum Leben

Das Leben der 25 jährigen Shaheeda ist unerträglich. Immer wieder traktieren sie ihre Schwiegereltern mit Mitgiftnachforderungen. Von ihrem Mann bekommt sie keinerlei Zuwendung, im Gegenteil zwingt er sie, seinen Eltern zu dienen. Wenn sie sich nicht fügt, schlägt er sie und droht mit Scheidung. Er trinkt häufig und zeigt keine Verantwortung für die gemeinsame Tochter. Im April 2006 - nach fünf Jahren Ehe, bricht Shaheeda zusammen. Sie wendet sich an die WPC, eine Frauen-Schutz-Einrichtung bei der Polizei in Hyderabad.
Farhana ist bereits sieben Jahre verheiratet, als sie es endlich wagt, Hilfe zu suchen. Auch sie lebt in äußerster Einsamkeit und wird von ihrem Mann regelmäßig geschlagen. Die Situation eskaliert, als dieser sie aus dem Haus stößt, um sie von den Kindern zu trennen.
Kalyani kommt zur Beratungsstelle, nachdem ihr Gatte sie mit Säure bedroht hat. Er und seine Eltern wollen ihre Familie zu einem Mitgift-Nachschlag bewegen.
In allen drei beschriebenen Fällen gelingt es den Beraterinnen, die beiden Parteien zusammenzubringen. Die Ehemänner willigen nach dem Beratungsprozess ein, ihre Gattinnen nicht mehr zu drangsalieren, Verantwortung zu übernehmen und die Schwiegereltern in ihre Schranken zu weisen. Künftig wollen sie "mit ihrer Frau eine glückliche Ehe" führen.

Wie kann es sein, dass die Frauen mit dem Mann, der ihnen soviel antut, zusammenbleiben wollen? Die Frage ist im indischen Kontext einfach zu beantworten: Weil es eine bessere Lösung nicht gibt. Durch die Eheschließung wird die Frau von ihrer Familie inklusive Mitgift an die Familie des Ehemannes überreicht, eine Rückkehr ist nicht vorgesehen. Und auch eine allein lebende geschiedene Frau wird in den meisten Teilen der indischen Gesellschaft auch heute noch wie eine Ausgestoßene behandelt. Die Aussichten, einen neuen Partner zu finden, sind entsprechend schlecht.

Auf diesem Hintergrund machen die Sozialarbeiterinnen der Women Protection Cell (WPC), die dem Polizeidepartment Lagdikapul/ Hyderabad angegliedert ist, ihre Arbeit. Oberstes Ziel der Beratung ist es, die streitenden Parteien zu einem funktionierenden Zusammenleben zu bringen. Obwohl polizeinah gibt die Einrichtung nur Fälle, die nicht durch Mediation und durch Rechtsberatung außergerichtlich gelöst werden können, an die Polizei weiter.
Nur so kann eine große Zahl an Frauen erreicht werden, denn nicht jede misshandelte Frau hat den Mut, die Polizei einzuschalten.

 

Familienberatung unter dem Dach der Polizei

Die Women Protection Cell (WPC) in Hyderabad wird auf Druck von Frauenorganisationen hin schon im Jahr 1986 eingerichtet. Sie soll nicht nur Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen sein, sondern auch Taten gegen Frauen und den Gang von Ermittlungen und Strafverfolgung dokumentieren. Letztendlich soll sie zur Prävention von Gewalt beitragen und dazu auch eng mit zivilgesellschaftlichen Gruppen kooperieren. Während in den WPC-Arbeitsschwerpunkt ‚Trafficking' (Menschenhandel) auf internationalen Druck hin öffentliche Mittel fließen, wird die mit innerindischen Problemen befasste Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt vernachlässigt. Es fehlt an allem, auch an Personal und Räumen. 2004 wird sie jedoch durch den Einsatz von Nichtregierungsorganisationen wiederbelebt, 2005 entstehen sogar drei neue regionale Anlaufstellen, an die vor allem die ASW-Partner SVAS und REDS schon viele Frauen weitergeleitet haben. Die ASW-Partner halten die Arbeit der WPC-Beratungsstellen deshalb für so wichtig, weil damit die Implementierung eines richtungsweisenden indischen Gesetzes von 2006, das Frauen besser vor Gewalt schützen soll ("Protection of Women from domestic Violence Act"), beschleunigt wird. Wie alle guten Gesetze in Indien braucht auch dieses die Zivilgesellschaft: ohne deren Druck würde es nicht umgesetzt.

 

 

 

Frauenfeindlich:
Ehe und Mitgift in Indien

Die Mehrzahl der in Indien geschlossenen Ehen sind arrangierte Ehen. Grundsätzlich ist jede neu verheirate Frau auf Gedeih und Verderben der neuen Familie ausgeliefert, in deren Haushalt sie eingezogen ist. Als Schwiegertochter nimmt sie die unterste Stufe in der Familienhierarchie ein. Wenn die Ehe scheitert oder der Ehemann sich einfach absetzt, hat sie keine Bleibe. Auch unter der Praxis der Mitgiftzahlung, die auch ein gesetzliches Verbot aus dem Jahr 1961 nicht eindämmen konnte, leiden vor allem die Frauen. Nicht selten wird eine frisch verheiratete Frau massivem Psychoterror ausgesetzt, wenn der Bräutigamsfamilie die Mitgift zu gering erscheint. Und nach wie vor gibt es Mitgiftmorde. Diese werden von der Familie des Gatten meist als Unfälle arrangiert. Zum Beispiel fängt der Sari der Frau, die einer neuen Mitgiftbringerin Platz machen soll, einfach Feuer.

 

Helfen auch Sie mit, die Familienberatungstellen arbeitsfähig zu halten, damit für verheiratete Frauen in aussichtslosen Situationen eine Zukunft geschaffen wird.

Kennwort: Frauenfonds Indien
Kenn-Nr.: 9090

Bankverbindung: Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt     
Bank für Sozialwirtschaft
Kto. 1250700
BLZ 10020500

 

IBAN: DE69100205000001250700
BIC/SWIFT: BFSWDE33BER

 

 


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